Bekanntes und Neues zur Verwertbarkeit privater Dashcam-Aufnahmen : Anmerkungen zu BGer, Urteil v. 26. 9. 2019, 6B_1188/2018 (zur Publikation vorgesehen)
German
In einem lang erwarteten Entscheid zu Dashcam-Aufzeichnungen bestätigt das Bundesgericht seine Praxis zur strafprozessualen Behandlung von Beweismitteln, die Private rechtswidrig beschafft haben, und präzisiert, dass sie nur verwertbar sind, wenn dies zur Aufklärung schwerer Straftaten unerlässlich ist – Art. 90 Abs. 1 und 2 SVG scheiden damit aus. Weiter erklärt das Bundesgericht für die (Vor-)Frage, ob die Beweisbeschaffung überhaupt rechtswidrig war, materiell-rechtliche Rechtfertigungsgründe für prozessual schlicht unbeachtlich, was vorliegend kritisiert wird.