Journal article

Bemerkungen zu BGer, StrA, 10.12.2014, 6B_718/2014, X. gegen Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern (zur Publikation vorgesehen)

BFD

  • 2015
Published in:
  • AJP. - 2015, vol. 2015, no. 3, p. 530-533
German Der vorliegende Entscheid ist richtungsweisend für die Zukunft des DNA-Beweises und ruft in Erinnerung, dass es sich dabei um eine strafprozessuale Zwangsmassnahme handelt. Solche können nicht routinemässig angeordnet werden, nur weil eine Person in ein Strafverfahren verwickelt wird, sondern nur unter Prüfung des jeweiligen Einzelfalls. Sieht der Gesetzgeber eine Kompetenzaufteilung zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft ausdrücklich vor, kann sie nicht aus Praktikabilitätsgründen durch die Straf- verfolgungsbehörden aufgehoben werden. Damit hat das Bundesgericht der DNA-Routine, welche ja nicht zuletzt auf die rechtsstaatlich höchst problematische Produktion von Zufallsfunden hin orientiert ist,12 zwei stämmige Riegel geschoben.
Faculty
Faculté de droit
Department
Département de droit pénal
Language
  • German
Classification
Law, jurisprudence
License
License undefined
Open access status
green
Persistent URL
https://folia.unifr.ch/unifr/documents/334675
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