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Verwertbarkeit privater Dashcam-Aufzeichnungen im Strafprozess : Eine Auslegeordnung anlässlich des Urteils STK 2017 1 des Kantonsgerichts Schwyz

BFD

  • 2018
Published in:
  • AJP. - 2018, vol. 2018, no. 2, p. 155-167
German Dürfen private Dashcam-Aufzeichnungen in einem Strafverfahren als belastende Beweismittel verwendet werden? Von Privaten rechtmässig gesammelte Beweise sind grundsätzlich verwertbar, unrechtmässige nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nur unter besonderen Bedingungen. – Bei Dashcam-Aufzeichnungen ist deshalb zuerst ihre Rechtmässigkeit nach DSG zu prüfen. Mangels Transparenz und Verhältnismässigkeit der Datenbearbeitung dürfte meist eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung vorliegen. Damit ist die Verwertung gemäss Bundesgericht nur zulässig, wenn die Strafverfolger selbst eine legale Aufzeichnung hätten anfertigen können und zudem eine Interessenabwägung für die Verwertbarkeit spricht, die aber jedenfalls bei Übertretungen und leichteren Vergehen oft dagegen ausfallen muss.
Faculty
Faculté de droit
Department
Département de droit pénal
Language
  • German
Classification
Medicine, Technology, Engineering
License
License undefined
Open access status
green
Persistent URL
https://folia.unifr.ch/unifr/documents/334668
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