Verwertbarkeit privater Dashcam-Aufzeichnungen im Strafprozess : Eine Auslegeordnung anlässlich des Urteils STK 2017 1 des Kantonsgerichts Schwyz
BFD
Published in:
- AJP. - 2018, vol. 2018, no. 2, p. 155-167
German
Dürfen private Dashcam-Aufzeichnungen in einem Strafverfahren als belastende Beweismittel verwendet werden? Von Privaten rechtmässig gesammelte Beweise sind grundsätzlich verwertbar, unrechtmässige nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nur unter besonderen Bedingungen. – Bei Dashcam-Aufzeichnungen ist deshalb zuerst ihre Rechtmässigkeit nach DSG zu prüfen. Mangels Transparenz und Verhältnismässigkeit der Datenbearbeitung dürfte meist eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung vorliegen. Damit ist die Verwertung gemäss Bundesgericht nur zulässig, wenn die Strafverfolger selbst eine legale Aufzeichnung hätten anfertigen können und zudem eine Interessenabwägung für die Verwertbarkeit spricht, die aber jedenfalls bei Übertretungen und leichteren Vergehen oft dagegen ausfallen muss.
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Faculty
- Faculté de droit
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Department
- Département de droit pénal
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Language
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Classification
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Medicine, Technology, Engineering
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License
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Open access status
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green
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https://folia.unifr.ch/unifr/documents/334668
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