BGer 6B_252/2017: Keine Halterhaftung juristischer Personen für Ordnungsbussen
BFD
Published in:
- AJP. - 2018, vol. 2018, no. 11
German
Art. 6 OBG1 ist eine Bestimmung, die von Beginn an für Kritik gesorgt hat, weil der Gesetzgeber mit zahlreichen Grundprinzipien des Straf- und des Strafprozessrechts brach. Dennoch bejaht das Bundesgericht nun die Verein- barkeit von Art. 6 OBG mit der Unschuldsvermutung und dem Nemo-tenetur-Grundsatz, verneint hingegen die Anwendbarkeit der Bestimmung auf juristische Personen. Es versucht, Art. 6 OBG als Beweislastumkehr oder als Pflichtverletzung zu verstehen und damit strafrechtlicher Dogmatik zugänglich zu machen, um ihn restriktiv ausle- gen zu können. Für die Frage seiner Anwendbarkeit auf juristische Personen verweist das Bundesgericht auf Art. 1 StGB und hält sich streng an den Wortlaut. Angesichts der klaren anderslautenden Intention des Gesetzgebers und des sonstigen Umgangs mit dem Legalitätsprinzip überrascht dies, bedeutet aber wohl keine Abkehr vom pragmatischen Methodenpluralismus. Im Gegenteil – es zeigt dessen Leistungsfähigkeit zur Begründung beliebiger Ergebnisse auf.
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Faculty
- Faculté de droit
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Department
- Département de droit pénal
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Language
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Classification
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Law, jurisprudence
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License
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Open access status
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green
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Persistent URL
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https://folia.unifr.ch/unifr/documents/334667
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