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BGer 6B_1022/2020: Versuch des untauglichen Subjekts als strafloses Wahndelikt

BFD

  • 2021
Published in:
  • AJP. - 2021, vol. 2021, no. 11, p. 1429-1436
German Das Bundesgericht klärt in diesem Urteil die Frage, ob sich eine wahrheitswidrig aussagende Person, die unzulässigerweise als Zeugin statt als Auskunftsperson einvernommen wird, des versuchten falschen Zeugnisses gem. Art. 307 Abs. 1 StGB schuldig macht. Es folgt dabei der h.L. und hält fest, dass die Untauglichkeit des Subjekts im Falle eines durch den Status des Täters begründenden Sonderdelikts, wie es das falsche Zeugnis darstellt, klarerweise zur Straf- losigkeit führt. Entscheidend ist, dass die Beschwerdefüh- rerin im Einvernahmezeitpunkt nicht Zeugin sein konnte, sondern Auskunftsperson sein musste. Entsprechend konnte sie selbst versuchsweise nicht gegen eine nur eingebildete, ihr tatsächlich aber nicht obliegende Wahrheitspflicht verstossen.
Faculty
Faculté de droit
Department
Département de droit pénal
Language
  • English
Classification
Law, jurisprudence
License
License undefined
Open access status
green
Persistent URL
https://folia.unifr.ch/unifr/documents/334665
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