German
Der Beitrag zeigt anhand von zwei Beispielen – der Vorlage zur «Harmonisierung der Straf- rahmen» und der Entstehungsgeschichte des StBOG – auf, welche Fehlvorstellungen über Aufgabe und Funktionsweise von Justiz in Legislative und Exekutive herrschen. Gerade die politisch wie medial besonders gern gegeisselte Strafjustiz macht bei empirischer Betrach- tung ihre Arbeit jedoch erfolgreich. Erschrecken muss der politische Umgang mit der Justiz, der ein Staatsverständnis offenbart, das die Strafjustiz eher als Ausführungsgehilfin denn als echte dritte Gewalt im Staat sehen will.