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Schafft der Gesetzgeber das Strafrecht ab : und ist das etwas Schlechtes?

BFD

  • 2019
Published in:
  • Recht Zeitschrift für juristische Weiterbildung und Praxis. - 2019, vol. 19, no. 1, p. 12-24
German Der Gesetzgeber setzt immer mehr Strafnormen in Kraft. Dennoch liegt diesem Beitrag die These zugrunde, dass der Gesetzgeber gleichzeitig das Strafrecht abschafft, weil er der Schuld bei der Reaktion auf Normverletzungen eine stets geringere Bedeutung zuspricht, was an vier Beispielen belegt wird. Das Strafrecht wird jedoch nicht einfach ersatzlos gestrichen, sondern durch ein Sicherheitsrecht ersetzt, was mit zwei Hauptproblemen behaftet ist: Die Leistungsfähigkeit dieses Sicherheitsrechts ist höchst zwei- felhaft, und es fehlt ihm der Konnex zur Gerechtigkeit, der das Strafrecht auszeichnet.
Faculty
Faculté de droit
Department
Département de droit pénal
Language
  • German
Classification
Law, jurisprudence
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green
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https://folia.unifr.ch/unifr/documents/333501
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