Verhandlungssprache Schweizerdeutsch : Vom Gewohnheitsrecht in die Geschäftsordnung eines Deutschschweizer Kantonsparlaments
BFD
German
Als Teil eines mehrsprachigen föderalistischen Bundestaates entscheiden in der Schweizerischen Eidgenossenschaft die Kantone über ihre Amtssprache(n) – und damit auch über die Verhandlungssprache(n) ihrer Legislative. Dabei stehen Kantone mit deutscher Amtssprache vor der Wahl zwischen Standarddeutsch (Schriftsprache) und Schweizerdeutsch (Dialekt). Diese Sprachwahl ist zumeist nicht gesetzlich geregelt. Anders in der Geschäftsordnung des Kantonsrates Schwyz (GOKR). Sie regelt: «Verhandlungssprache ist Deutsch, in der Regel Schweizer Mundart» (§73 Abs. 3). Der Beitrag beleuchtet aus sprachwissenschaftlicher Perspektive, wie sich diese Norm in der Praxis manifestiert, welche Herausforderungen sich u.a. für das Protokollieren ergeben und wie das traditionelle Debattieren auf Dialekt im Kantonsrat Schwyz in der revidierten Geschäftsordnung gesetzlich verankert wurde.
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Collections
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Faculty
- Faculté de droit
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Department
- Institut du Fédéralisme
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Language
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Classification
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Law, jurisprudence
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Series statement
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- IFF Working Paper Online ; 47
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License
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CC BY
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diamond
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https://folia.unifr.ch/unifr/documents/331770
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